Bußgelder und Geldauflagen

Durch die Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen hilft uns auch das, als gemeinnützige Verein unsere Vereinsziele zu verwirklichen.

Wenn Sie selbst Entscheidungsträger sind oder in Ihrem Bekanntenkreis Kontakt zu Entscheidungsträgern wie Strafrichtern oder Staatsanwälten haben würden wir uns freuen, wenn Sie  unseren Verein als Empfänger von Bußgeldern und Geldzuweisungen vorschlagen würden.

Verwendung der Zuweisungen

Um unsere Arbeit langfristig zu sichern und unsere Ziele zu erreichen, brauchen wir auch die Unterstützung durch Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.

Mit Ihrer Zuweisung versetzen Sie uns in die Lage, Projekte für körperlich beeinträchtigte, sozial benachteiligte und erkrankte Kinder zu verwirklichen. Ihre Zuweisung verwenden wir ausschließlich zur Finanzierung unserer Projekte.

Mit jeder Zuweisung an uns können Sie sich sicher sein, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

 
 
Unser Konto für Geldauflagen und Bußgelder:

Unser Spendenkonto:

Quadkameraden Oberpfalz  e.V.

IBAN: DE98 7506 2026 0000 0922 31

Raiffeisenbank Oberpfalz Süd

BIC: GENODEF1DST

 

 

Informationen für Zahlungspflichtige

Zahlungen:
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht bestätigen.

Zuwendungsbestätigung:
Wir dürfen Ihnen für die Zahlung Ihrer Geldauflage keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Wichtige Informationen:
Wir informieren die Behörde schriftlich über jede Ihrer Zahlungen. Änderungen Ihrer Zahlung verhandeln Sie bitte ausschließlich mit Ihrer Behörde. Bitte denken Sie daran, bei Ratenzahlungen rechtzeitig Ihren Dauerauftrag zu kündigen.